Zur Homepage
Protokoll vom 27.01.1948

 


Protokoll vom 27.01.1948

Quelle: Kopie aus dem Bundesarchiv, 11. - 22. Vorstandssitzung vom Januar 1948 bis April 1948. Bestand: VEB DEFA Studio für Spielfilme, Signatur: DR 117 / 21716 (vgl. Datenbank ID: 1224), S. 194.
Inhalt: Berichte Klerings über die Arbeiten der Kurzfilmproduktion; auf Antrag Klerings Bestellung von Frau Dr. Maetzig-Keller als Leiterin der Wochenschauproduktion; Klering ist für die Verteilung von Pajoks (Zuwendungen) zuständig; Streit zwischen Lindemann und Klering um Kompetenzen innerhalb des Vorstandes.
Bemerkungen: Vorstandsvorsitzender: Hans Klering.

Text der Kopie:
Herrn Direktor Klering

Berlin, den 27. Januar 1948

Herrn Direktor Klering

die Kasse

Anweisung für die Kasse

Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 27.1.48 beschlossen:

Bei Zahlungsanweisungen sind folgende Personen berechtigt, Unterschrift zu leisten:

a) Auftragsbevollmächtigte bis zu         RM 1.000,-- pro Anweisung
b) Handlungsbevollmächtigte bis zu ii   RM 2.000,-- pro Anweisung
c) Prokuristen bis zu                             RM 5.000,-- pro Anweisung

Alle Zahlungsanweisungen müssen von dem zuständigen Sachbearbeiter als sachlich richtig links unterzeichnet werden. Ausserdem sind sie von 2 Zeichnungsberechtigten zu unterschreiben. Die zweite Unterschrift muss in jedem Falle xxxxxxxxxxxxxxxxxxx ein Vorstandsmitglied geben. Herr Direktor Bergmann ist berechtigt, für sein Ressort (Presse und Information) die Unterschrift wie ein Vorstandsmitglied abzugeben.

Nach dieser Anweisung ist ab sofort zu verfahren. Alle bisher ergangenen Anweisungen treten ausser Kraft. Bei Zahlungsanweisungen, die die erforderlichen Unterschriften nicht aufweisen, ist auf Grund des Vorstandsbeschlusses keine Zahlung zu leisten.

Unterschrift Klering
(Klering)       

 

Zum Seitenanfang