Protokoll
vom 27.01.1948
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Quelle: Kopie aus
dem Bundesarchiv, 11. - 22. Vorstandssitzung vom Januar 1948 bis April
1948. Bestand: VEB DEFA Studio für Spielfilme, Signatur: DR 117 /
21716 (vgl. Datenbank ID: 1224), S. 194. Text der Kopie: Berlin, den 27. Januar 1948 Herrn Direktor Klering die Kasse Anweisung für die Kasse Der Vorstand hat in seiner Sitzung vom 27.1.48 beschlossen: Bei Zahlungsanweisungen sind folgende Personen berechtigt, Unterschrift zu leisten:
Alle Zahlungsanweisungen müssen von dem zuständigen Sachbearbeiter als sachlich richtig links unterzeichnet werden. Ausserdem sind sie von 2 Zeichnungsberechtigten zu unterschreiben. Die zweite Unterschrift muss in jedem Falle xxxxxxxxxxxxxxxxxxx ein Vorstandsmitglied geben. Herr Direktor Bergmann ist berechtigt, für sein Ressort (Presse und Information) die Unterschrift wie ein Vorstandsmitglied abzugeben. Nach dieser Anweisung ist ab sofort zu verfahren. Alle bisher ergangenen Anweisungen treten ausser Kraft. Bei Zahlungsanweisungen, die die erforderlichen Unterschriften nicht aufweisen, ist auf Grund des Vorstandsbeschlusses keine Zahlung zu leisten. Unterschrift Klering
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